ORF-Beitrag für Betriebe wird abgeändert – kth – Die Steuerberater & Wirtschaftsprüfer

18. November 2025

ORF-Beitrag für Betriebe wird abgeändert

Mag. Konstanze Ranacher, MSc

Der vielfach diskutierte ORF Beitrag für Betriebe wird nun abgeändert und damit eine wichtige Maßnahme zur Aufhebung der Doppel- und Mehrfachbelastung getroffen.

Vorgesehen war durch das ORF Beitrags Gesetz seit 2024, dass jeder Unternehmer pro Gemeinde, in der zumindest eine kommunalsteuerpflichtige Betriebsstätte liegt, den ORF-Beitrag zu entrichten hat. Dies führte bei Vorliegen mehrerer Betriebsstätten zu einer Doppelbelastung.

Zudem wurde der ORF Beitrag auf Basis der Arbeitslohnsumme gestaffelt festgesetzt. Dadurch konnten Mehrfachbelastungen beispielsweise auch durch den ortsübergreifenden Mitarbeitereinsatz entstehen. Künftig soll auf die gesamte Lohnsumme eines Unternehmens, unabhängig von der jeweiligen Gemeinde abgestellt werden.

Die Entlastung für Unternehmern mit mehreren Standorten wird vorerst nur befristet mit Ende 2027 gelten.

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