AWS Investitionsprämie – Wichtige Informationen zur Abrechnung
Zur AWS Investitionsprämie haben wir die wichtigsten Informationen für die Abrechnung zusammengefasst:
1. Es liegt ein aufrechter Vertrag mit der AWS vor.
2. Sie haben die erste Maßnahme für jede Investition zwischen dem 01.08.2020 und 31.05.2021 getätigt oder für Ihr Bauvorhaben in diesem Zeitraum einen Generalunternehmer beauftragt.
3. Sobald das Gewerk oder die Investitionen fertig sind, gilt eine 3-monatige Abrechnungsfrist. Diese Frist beginnt ab der letzten Bezahlung und Inbetriebnahme zu laufen.
4. Eine Zwischenabrechnung ist nicht möglich. Sollten Sie sich jedoch dazu entschließen einzelne geplante und im Fördervertrag angegebene Sachen nicht umzusetzen, dann läuft die 3-monatige Abrechnungsfrist ab dem Zeitpunkt der letzten Bezahlung und Inbetriebnahme.
5. Die Förderungsrichtlinie sieht für die Durchführung bis zu EUR 20 Mio. den Zeitraum 01.08.2020 bis spätestens 28.02.2023 vor. Für Neuinvestitionen von über EUR 20 Mio. bis EUR 50 Mio. verlängert sich der Durchführungszeitraum bis zum 28.02.2025.
6. Zuschüsse unter 12.000 Euro können ohne die Bestätigung vom Steuerberater abgerechnet werden. Bei Zuschüssen über 12.000 Euro bedarf es zusätzlich der Prüfung und Unterschrift vom Steuerberater.
7. Nachfolgende Unterlagen werden dringenden benötigt, speziell wenn Sie uns für die Durchführung der Abrechnung beauftragen:
• Die einzelnen Rechnungen
• Die einzelnen Zahlnachweise (Kassabelege oder Kontoauszüge)
• Die einzelnen Nachweise der ersten Maßnahme (Verträge, Bestellungen, Anzahlungen)
• Den Nachweis der Inbetriebnahme
• Den Nachweis, dass die Gegenstände im Unternehmen aktiviert wurden
• Den IBAN des Betriebskontos
• Eine Kopie des Lichtbildausweises