COVID-19-Risikofreistellung endet mit 30.04.2023 – kth – Die Steuerberater & Wirtschaftsprüfer

12. Mai 2023

COVID-19-Risikofreistellung endet mit 30.04.2023

Michaela Sattlegger, MSc

COVID-19-Risikofreistellung endet mit 30.04.2023

Nach mehrfacher Verlängerung endet die pandemiebedingte Sonderregelung für Risikopatienten (§ 735 ASVG) nun endgültig mit 30.04.2023.

Die Verordnung zielte auf den Schutz von Personen ab, für die es nicht möglich war, ihre berufliche Tätigkeit im Homeoffice zu erledigen bzw. deren Arbeitsplatz nicht so umgestaltet werden konnte, um für entsprechende Sicherheit zur sorgen. Die Kosten für die Dienstfreistellung werden dem Arbeitgeber zu 100 % ersetzt. Die Möglichkeit zur Risikogruppenfreistellung endet nun mit 30. April 2023 und wird nicht mehr verlängert.

Ab 01.05.2023 sind somit Besitzer eines ärztlichen COVID-19-Risikoattests wieder zum Arbeitsantritt verpflichtet, sofern keine anderen Freistellungsgründe (z.B. Krankenstand, Rehabilitationsgeldbezug usw.) vorliegen.
Anträge auf Rückerstattung der Entgeltfortzahlung für Freistellungen bis 30.04.2023 können innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen noch bis spätestens 12.06.2023 online oder per Post/Fax beim zuständigen Krankenversicherungsträger eingebracht werden.

Zum Antrag sind folgende Nachweise beizubringen:
• Das COVID-19-Risiko-Attest
• Lohnkonto oder anderer Auszug aus der Lohnverrechnung für den Erstattungszeitraum, aus dem alle zu erstattenden Steuern, Abgaben und Beiträge ersichtlich sind

 

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