Energiekostenzuschuss - Wie kommen Sie zum Zuschuss, was müssen Sie tun? – kth – Die Steuerberater & Wirtschaftsprüfer

7. November 2022

Energiekostenzuschuss – Wie kommen Sie zum Zuschuss, was müssen Sie tun?

Philipp Feierabend, MSc

Energiekostenzuschuss *Achtung – Nachfrist für Voranmeldung vom 16.01.2023 bis 20.01.2023

Schritt für Schritt zum Energiekostenzuschuss
• Verpflichtende Voranmeldung vom 07.11.2022 bis 28.11.2022* (Zeitraum wurde nochmals verlängert) über die aws Website (https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/ ). Hier müssen die allgemeinen Unternehmensdaten, vertretungsbefugte Personen und die Angabe ob der Umsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses EUR 700.000,- überschritten hat, eingegeben werden. Weiters muss auch angegeben werden ob voraussichtlich ein energieintensives Unternehmen vorliegt.

Derzeit ist noch unklar, ob die Voranmeldung für Unternehmen auch durch einen Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden könnte. Wir empfehlen daher, die Voranmeldung für Ihr Unternehmen selbst durchzuführen. Gerne stehen wir Ihnen aber bei Problemen jederzeit zur Seite.

Sobald Sie die Voranmeldung durchgeführt haben, ersuchen wir Sie um ehestmögliche Kontaktaufnahme mit uns. Wir möchten uns zeitgerecht mit Ihnen über die notwendigen Bestätigungen bzw. „Feststellungen“ abstimmen (in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht) und so sicherstellen, dass bei Antragstellung alle benötigten Unterlagen vorliegen. Auf Grund der Tatsache dass die Fristen sehr knapp sind, benötigen wir bitte Ihre volle und zeitgerechte Mitarbeit, da wir bei der hohen Anzahl der potentiell zu beantragenden Zuschüsse inkl. möglicher Beantragungszeitfenster über die Weihnachtszeit entsprechend sehr knappe Kapazitäten haben werden.

• Registrierung aws Fördermanager. Falls Sie noch nicht beim aws Fördermanager registriert sind, bitten wir Sie sich auch hier anzumelden, da die Antragsstellung in weiterer Folge über den aws Fördermanager erfolgen wird.

• Feststellung der Energieintensität. Sofern Ihr Unternehmen mehr als EUR 700.000 Jahresumsatz macht, muss eine Festlegung der Energieintensität erfolgen. Dies muss von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in weiterer Folge bestätigt werden. Unternehmen mit einem Jahresumsatz kleiner EUR 700.000 benötigen keinen Nachweis der Energieintensität.

• Ermittlung der förderbaren Kosten. Dafür müssen Sie zuerst den Energieverbrauch im Förderzeitraum (01.02.2022 bis 30.09.2022) anhand von Verbrauchsmessungen mit einen intelligenten Messgerät (Smart Meter, Lastprofilzähler) oder einer Monats-/Jahresabrechnung des Energieversorgers ermitteln. Bei Treibstoffen wird die Ermittlung des Verbrauches auch über entsprechende Abrechnungen (Tankrechnungen) nachzuweisen sein. In weiterer Folge muss die Preissteigerung im Förderzeitraum ermittelt werden. Dafür benötigen Sie für die Energieträger Strom/Erdgas einerseits die Jahresabrechnung aus dem Jahr 2021 und andererseits die Monatsabrechnungen im Förderzeitraum 2022 oder die Verbrauchswerte (wie oben beschrieben) und eine Preisinformation (Vertrag, sonstige Preisinformationen) anhand dieser die Preissteigerung berechnet werden kann. Für Treibstoffe wird ein fixer Durchschnittspreis von 60 Cent pro Liter für 2021 angenommen, hier sind somit keine zusätzlichen Nachweise für 2021 notwendig. Hier finden Sie eine Berechnungshilfe welche von der aws zur Verfügung gestellt wird.

Um den Energiekostenzuschuss beantragen zu können, muss grundsätzlich auch der errechnete Zuschussbetrag die Mindestgrenze von EUR 2.000,- erreichen. Dies bedeutet die Energiemehrkosten im Zeitraum 1.2.2022 bis 30.09.2022 müssen im Vergleich zu 2021 mehr als EUR 6.666,- ausmachen.

Die Ermittlung der förderbaren Kosten muss ebenfalls durch einen Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bestätigt werden. Grundsätzlich werden die Kosten für die Bestätigungsleistung des Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers mit einem Pauschalbetrag von 500,- mit gefördert.

• Antrag stellen. Nach der Voranmeldung erhalten Sie per E-Mail einen fixen, zugewiesenen Beantragungszeitraum welcher frühestens am 29. November 2022 startet und spätestens am 15. Februar 2023 endet. Laut letzten Informationen wird der jeweilige Beantragungszeitraum wohl nur 1 Woche betragen, sprich es muss dann innerhalb der vorgegebenen Woche der Antrag zum Energiekostenzuschuss vollständig (inkl. Bestätigungsleistungen des Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers) abgegeben werden. Wie schon aus dem letzten Newsletter bekannt, handelt es sich um eine First come – First served Förderung bei welcher das verfügbare Förderungs-Budget in der Reihenfolge der vollständig eingebrachten Anträge vergeben wird.

Pauschalförderung für Unternehmen, welche die Zuschussgrenze von EUR 2.000,- nicht erreichen
In Ergänzung zum aws Energiekostenzuschuss ist ein Pauschalförderungsmodell in Ausarbeitung. Dieses ermöglicht Unternehmen, deren Energiemehrkosten im Zeitraum 1.2.2022 bis 30.09.2022 nicht mehr als EUR 6.666,- ausmachten, (und daher unter die Mindestgrenze von EUR 2.000,- Zuschussbetrag gemäß aws Energiekostenzuschuss fallen) einen Zuschuss zu beantragen.

Es handelt sich dabei um eine ergänzende Maßnahme – eine Voranmeldung zum aws Energiekostenzuschuss ist daher für die betroffenen Unternehmen NICHT erforderlich. Informationen zu dieser ergänzenden Maßnahme werden nach Ausarbeitung folgen.

Für Fragen und Unterstützung stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung  -Ihre Ansprechpartner!

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