Erhöhung der Umsatzgrenze bei Kleinunternehmerpauschalierung

23. Februar 2023

Erhöhung der Umsatzgrenze bei Kleinunternehmerpauschalierung

Mag. Konstanze Ranacher, MSc

Ursprünglich wurde die Kleinunternehmerpauschalierung iSd EStG an die Regelungen für den Kleinunternehmer iSd Umsatzsteuerrechtes angelehnt. Somit kann für das Jahr 2022 eine Betriebsausgabenpauschale iHv 45 % bzw. 20 % bei Dienstleistungsbetrieben angesetzt werden, sofern die Umsatzgrenze von EUR 35.000 nicht überschritten wurde. Ab 2023 wird diese Umsatzgrenze in der einkommensteuerlichen Pauschalierung um EUR 5.000 auf EUR 40.000 erhöht. Einkünfte, die nicht unter die Pauschalierung fallen, haben keinen Einfluss auf die Betragsgrenze von EUR 40.000.
Zusätzlich zur Pauschale können noch Sozialversicherungsbeiträge, das Arbeitsplatzpauschale sowie das 50%ige Pauschale für betrieblich genutzte Netzkarten für Massenbeförderungsmittel abgezogen werden. Zudem steht der Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrages zu.

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