Grace-Period-Gesetz zur Schaffung von Rechtssicherheit bei Unternehmensübergaben
Erleichterung bei Unternehmensübergaben innerhalb der Familie
Das kürzlich verabschiedete Grace-Period-Gesetz stellt eine bedeutende Erleichterung für Familienunternehmen dar, insbesondere bei der Übertragung von Betrieben innerhalb der Familie. Ziel ist es, die Rechts- und Planungssicherheit für die übernehmenden Unternehmer zu erhöhen, indem während des Betriebsübergabeprozesses eine begleitende Unternehmensübertragung durch die Abgabenbehörde ermöglicht wird.
Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes können natürliche Personen, die beabsichtigen, innerhalb von zwei Jahren einen Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil an einen Angehörigen zu übertragen, einen Antrag stellen. Dieser Antrag erfolgt ausschließlich elektronisch über FinanzOnline und ist ab dem 1. Januar 2025 möglich.
Identifizierung von steuerlichen Risiken
Ein zentraler Aspekt der begleitenden Unternehmensübertragung ist die Außenprüfung durch das Finanzamt Österreich gemäß § 147 BAO. Diese Prüfung erstreckt sich über die letzten drei Jahre vor der Antragstellung, sofern für diese Jahre bereits Abgabenerklärungen eingereicht wurden und noch keine Außenprüfung erfolgt ist. Ziel ist es, eventuelle steuerliche Risiken frühzeitig zu identifizieren.
Während der Begleitung der Unternehmensübertragung sind sowohl der Antragsteller als auch der voraussichtliche Erwerber zu einer erweiterten Offenlegungspflicht verpflichtet. Sie müssen unaufgefordert alle relevanten Sachverhalte offenlegen, die Auswirkungen auf die steuerlichen Ergebnisse haben könnten. Dies dient dazu, Klarheit über steuerliche Konsequenzen zu schaffen und unerwartete Beurteilungen durch die Abgabenbehörde zu vermeiden.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die geprüften Betriebe für die geprüften Zeiträume von späteren Außenprüfungen ausgenommen sind, was den Planungshorizont der übertragenden Parteien deutlich verbessert.
Erleichterungen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sowie Verwaltungs- und Prozessverbesserungen
Zusätzlich zum Abgabenrecht werden im Rahmen des Grace-Period-Gesetzes auch Erleichterungen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz eingeführt. Diese betreffen die Mitteilungspflichten für Sicherheitsvertrauenspersonen und die Einberufungspflicht für Arbeitsschutzausschüsse nach einer Betriebsübergabe.
Im Gewerberecht wird die Verpflichtung zur Vorlage eines Firmenbuchauszugs bei Gewerbeanmeldung durch eine elektronische Validierung des Firmenbuchstandes ersetzt, was den Verwaltungsaufwand reduziert und die Prozesse beschleunigt.
Insgesamt zielt das Grace-Period-Gesetz darauf ab, den Übergabeprozess von Unternehmen innerhalb von Familien reibungsloser zu gestalten und den Beteiligten eine klare rechtliche Grundlage sowie Planungssicherheit zu bieten.
Inkrafttreten
Da die Einführung der begleitenden Unternehmensübertragung durch die Abgabenbehörden (sowohl administrativ als auch technisch) eine gewisse Vorlaufzeit erfordert, ist das Inkrafttreten für den 1. Dezember 2024 geplant. Anträge für die Begleitung einer Unternehmensübertragung können frühestens ab dem 1. Januar 2025 gestellt werden.
Für Fragen und Unterstützung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung – Ihre Ansprechpartner!
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