Registrierkassen: Jahresbeleg (Nullbeleg) bis spätestens 15. Februar prüfen
Wichtige Info für Unternehmer:innen: Wer eine Registrierkasse verwendet, muss bestimmte Sicherheitsvorgaben einhalten. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die in der Kasse gespeicherten Daten vor Manipulation geschützt sind. Ein zentraler Bestandteil dieser Sicherheitslogik sind Startbeleg, Monatsbeleg und Jahresbeleg. Sie unterstützen die vollständige und nachvollziehbare Erfassung der Umsätze.
Was ist der Jahresbeleg – und wann ist er fällig?
Der Jahresbeleg muss jedes Jahr zum Jahresabschluss erstellt und geprüft werden, unabhängig davon, welches Wirtschaftsjahr im Unternehmen gilt. Zusätzlich gilt: Der Jahresbeleg muss im Normalfall 7 Jahre aufbewahrt werden (gesetzliche Aufbewahrungsfrist).
Für das Jahr 2025 bedeutet das konkret: Bis spätestens 15. Februar 2026 ist für jede Registrierkasse separat ein Jahresbeleg zu erstellen und zu überprüfen.
Wie wird der Jahresbeleg erstellt?
In der Praxis ist der Monatsbeleg Dezember gleichzeitig der Jahresbeleg. Er kann, wie jeder andere Nullbeleg, durch Eingabe des Betrags 0 erstellt werden.
So klappt die Prüfung: drei mögliche Wege
- Manuelle Prüfung per App
Der Jahresbeleg kann manuell überprüft werden, z. B. mithilfe der „BMF Belegcheck“-App.
- Elektronische Prüfung über FinanzOnline (Webservice)
Wenn die Registrierkasse technisch entsprechend ausgestattet ist, kann der Jahresbeleg elektronisch erstellt und über den Registrierkassen-Webservice zur Prüfung an FinanzOnline übermittelt werden. Vorteil: In diesem Fall sind Ausdruck und Aufbewahrung des Belegs nicht erforderlich.
- Ausnahme: Manuelle Übermittlung (Formular RK 1)
Wenn kein Internetzugang und kein Smartphone verfügbar sind, ist in Ausnahmefällen auch eine manuelle Übermittlung über das Formular RK 1 möglich .
Achtung: Fristversäumnis kann Folgen haben
Wer die Frist bis 15. Februar 2026 versäumt, riskiert, dass dies als Finanzordnungswidrigkeit gewertet wird. Daher am besten rechtzeitig einplanen, besonders wenn mehrere Kassen im Einsatz sind.
Für Fragen und Unterstützung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung – Ihre Ansprechpartner!