Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“
Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“ – steuerliche Vorteile für Wohnungsvermieter
Durch die gestiegenen Zinsen und inflationsbedingten Steigerungen bei Material- und Lohnkosten – sollen mit dem Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“ konjunkturelle Impulse gesetzt werden. Es soll leistbarer Wohnraum geschaffen und der Zugang zu Eigentum erleichtert werden. Die wichtigsten Eckpunkte wurden im Februar 2024 im Rahmen eines Vortrags an den Ministerrat vorgestellt – weite Teile des Konjunkturpakets wurden bereits im Nationalrat beschlossen. Ausgewählte Aspekte werden nachfolgend im Überblick dargestellt.
DREIFACHE AFA FÜR WOHNGEBÄUDE FÜR DIE ERSTEN 3 JAHRE
Die Abschreibungsmöglichkeit für Wohngebäude im Betriebs- und im Privatvermögen wird verbessert. Konkret kann in den ersten drei Jahren nach Fertigstellung von Wohngebäuden der 3-fache Wert der Absetzung für Abnutzung (AfA) angesetzt werden. Im Rahmen der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung beträgt die AfA nunmehr jeweils 4,5 % für drei Jahre. Die Halbjahresabschreibungsregelung ist nicht anwendbar. Die schnellere Abschreibung von Gebäuden ist für Neubauten möglich, welche zwischen 1.1.2024 und 31.12.2026 fertiggestellt werden und ist zudem an das Einhalten ökologischer Standards („Klimaaktiv Bronze-Standard“) geknüpft.
SCHNELLERE ABSCHREIBUNGSMÖGLICHKEIT BEI SANIERUNGSMASSNAHMEN
Grundsätzlich ist der Herstellungsaufwand im Wege der AfA auf die Restnutzungsdauer des Gebäudes zu verteilen. In bestimmten Fällen − etwa bei Aufwendungen i.Z.m. Denkmalschutz − war schon bisher eine beschleunigte Abschreibung möglich. Diese beschleunigte Abschreibung von Herstellungsaufwendungen wurde nunmehr erweitert (erstmals anwendbar ab dem Kalenderjahr 2024), damit auch Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Fünfzehntelabsetzung beschleunigt abgesetzt werden können, sofern eine Bundesförderung nach dem 3. Abschnitt des Umweltförderungsgesetzes ausbezahlt wird. Insbesondere sind ökologisch ausgerichtete „Nachverdichtungen“ damit steuerlich begünstigt.
ÖKOZUSCHLAG FÜR WOHNGEBÄUDE
Eine Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden und die Umrüstung auf klimafreundliche Heizungssysteme werden steuerlich begünstigt.
Mit einem neuen „Ökozuschlag“ werden nun klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen bei vermieteten Wohngebäuden steuerlich attraktiver. Die Förderung besteht darin, dass bei vermieteten Wohnobjekten begünstigte Maßnahmen mit einem Zuschlag von 15 % für die Jahre 2024 und 2025 gefördert werden (abzugsfähig als Betriebsausgaben oder Werbungskosten). Darunter fallen z.B. Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden, der Fenstertausch, die Umstellung auf eine Wärmepumpe oder die Herstellung eines Fernwärmeanschlusses mit dem Ziel, die Energie- und Wärmeeffizienz des Gebäudes zu verbessern.
REDUKTION VON NEBENGEBÜHREN BEIM EIGENTUMSERWERB
Für 2 Jahre befristet (von 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2026) werden die Nebengebühren beim Eigentumserwerb – das sind die Grundbucheintragungsgebühr und die Pfandrechtseintragungsgebühr – abgeschafft. Dies gilt für die Anschaffung des Eigenheims mit Hauptwohnsitzbegründung und ist technisch als Freibetrag bis zu 500.000 € (Anschaffungskosten) ausgestaltet. Sofern die 500.000 € überschritten werden, entfallen die Nebengebühren nur bis zu dieser Grenze – ab einem Erwerb von 2 Mio. € entfällt die Begünstigung zur Gänze.
Um diese Begünstigung in Anspruch nehmen zu können, muss der bisherige Wohnsitz für zumindest 5 Jahre aufgegeben werden und der Hauptwohnsitz im neuen Eigenheim für zumindest 5 Jahre begründet werden.
Für Fragen und Unterstützung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung – Ihre Ansprechpartner!
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