Nachzahlungen und Vergleichszahlungen in der Lohnverrechnung
Warum sind Nachzahlungen und Vergleichszahlungen besonders zu beachten?
Damit diese Angaben korrekt ausgewiesen werden können, müssen Nachzahlungen und Vergleichszahlungen bereits in der laufenden Lohnverrechnung richtig erfasst werden.
Was versteht man unter Nachzahlungen?
Nachzahlungen sind Bezüge, die nachträglich für frühere Lohnzahlungszeiträume ausbezahlt werden, zum Beispiel:
- rückwirkende Gehaltserhöhungen
- nachträgliche Korrekturen von Entgeltbestandteilen
Was sind Vergleichszahlungen?
Vergleichszahlungen sind Zahlungen, die aufgrund eines arbeitsrechtlichen oder gerichtlichen Vergleichs geleistet werden, etwa bei der Beilegung von Streitigkeiten über Entgeltansprüche.
Warum müssen diese Zahlungen bereits in der Lohnverrechnung erfasst werden?
Die korrekte Erfassung in der Lohnverrechnung ist notwendig, um:
- die richtige steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung sicherzustellen und
- eine korrekte Darstellung am Jahreslohnzettel zu gewährleisten.
Eine nachträgliche Korrektur ist oft mit zusätzlichem Aufwand verbunden und kann vermieden werden, wenn die Informationen frühzeitig vorliegen.
Was ist von Ihnen zu tun?
Bitte informieren Sie die zuständige Ansprechperson in der Lohnverrechnung möglichst frühzeitig, wenn:
- Nachzahlungen geplant sind oder
- Vergleichszahlungen vereinbart wurden.
Hilfreich sind dabei insbesondere Angaben zum:
- betroffenen Zeitraum,
- Anlass der Zahlung,
- gegebenenfalls zur rechtlichen Grundlage.
Wann sollten die Informationen an die zuständige Person der Lohnverrechnung übermittelt werden?
Idealerweise sollten die relevanten Informationen bereits bei der ersten Beanstandung bzw. bei Bekanntwerden des Sachverhalts an die zuständige Person der Lohnverrechnung übermittelt werden. Eine frühzeitige Information erleichtert die korrekte Beurteilung und Abwicklung der weiteren Schritte.
Besonders ist darauf Bedacht zu nehmen, dass abgeschlossene Vergleichs- und Nachzahlungen in der Praxis häufig als Bruttobeträge vereinbart werden. Für die tatsächliche Auszahlung an die Mitarbeiter:innen ist daher der entsprechende Nettoauszahlungsbetrag zu ermitteln, wobei die korrekte lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung zu berücksichtigen ist.
Eine rechtzeitige und vollständige Information trägt wesentlich dazu bei, eine korrekte Abrechnung sicherzustellen und spätere Korrekturen oder Rückfragen zu vermeiden.
Wer unterstützt Sie bei Fragen?
Bei Unklarheiten oder Fragen zur Einstufung von Zahlungen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Eine frühzeitige Abstimmung hilft, eine reibungslose Abwicklung sicherzustellen. Ihre Ansprechpartner!