Neuerungen beim Handwerkerbonus und Reparaturbonus
Handwerkerbonus
Seit dem 01. 03. 2025 können Privatpersonen in Österreich eine Förderung für Handwerksleistungen im Bereich Renovierung, Erhaltung, Modernisierung sowie für die Schaffung und Erweiterung von Wohn- und Lebensräumen beantragen. Der Handwerkerbonus läuft bis längstens 28. Februar 2026 und folgt dem Prinzip „first come, first served“ – abhängig von der budgetären Verfügbarkeit.
Gefördert werden ausschließlich Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich, die an ihrer gemeldeten Adresse entsprechende Arbeiten durchführen lassen.
Pro Kalenderjahr kann jede volljährige Person einen Antrag stellen. Wird die maximale Förderhöhe nicht ausgeschöpft, kann eine weitere Person am selben Wohnsitz einen zusätzlichen Antrag für den verbleibenden Betrag einreichen.
Voraussetzung ist, dass die Handwerksleistung im Zeitraum vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2025 erbracht wurde. Die Förderung umfasst ausschließlich die Netto-Arbeitskosten. Fahrtkosten, Material, Entsorgung sowie Planungs- und Beratungskosten sind nicht förderfähig.
Für das Jahr 2025 beträgt die Förderung 20 % der Netto-Arbeitskosten, maximal jedoch 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit – eine Reduktion gegenüber dem Vorjahr. Ein Antrag kann mehrere Rechnungen umfassen, wobei jede einzelne Arbeitsleistung mit mindestens 250 Euro netto ausgewiesen sein muss.
Zu den förderfähigen Handwerksleistungen zählen beispielsweise Erneuerung von Dächern, Spenglerarbeiten, Erneuerung von Fassaden, Malerarbeiten, Austausch von Fenstern, Tischlerarbeiten, Gartengestaltung uvm.
Reparaturbonus
Mit dem Reparaturbonus will die Bundesregierung die Zahl der Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten sowie Fahrrädern deutlich erhöhen. Ziel ist es, die Lebensdauer von Geräten zu verlängern, Ressourcen zu schonen und Abfall zu. Förderfähig sind wieder alle Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich.
Gefördert werden dabei Reparaturen, Servicearbeiten und Wartungen sowie Kostenvorschläge für im privaten Haushalt verwendete Elektro- und Elektronikgeräte sowie Fahrräder.
Die Förderung beträgt max. 50 % der förderfähigen Bruttokosten pro Bon, maximal € 200 für Reparatur, Service oder Wartung und maximal € 30 für Kostenvoranschläge.
Zu den förderfähigen Kosten zählen: Arbeitszeit inklusive Anfahrtskosten, Materialkosten sowie Versandkosten für Ersatzteile. Nicht gefördert werden gesetzlich vorgeschriebene Wartungs- oder Servicedienstleistungen sowie von Dritter Seite ersetzte Aufwendungen (Versicherungen oder Gewährleistungen).
Für Fragen und Unterstützung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung – Ihre Ansprechpartner!