Nutzungsdauer von Photovoltaikanlagen – kth – Die Steuerberater & Wirtschaftsprüfer

23. Juni 2021

Nutzungsdauer von Photovoltaikanlagen

Philipp Feierabend, MSc

Vor dem BFG war Ende 2020 die Frage strittig, wie hoch die wirtschaftliche Nutzungsdauer einer Photovoltaikanlage ist. Mit der Begründung, dass der geförderte Ökostromtarif nur für 13 Jahre garantiert wird, wurde die Nutzungsdauer durch den Beschwerdeführer mit 10 Jahren angesetzt.

Der BFG führte aus das der Hersteller der Module für den Zeitraum von 20 Jahren mit einer Leistung von 80% garantierte. Weiters ging der BFG auch davon aus, dass selbst nach Ende der geförderten Tarife ein Entgelt erzielt werden kann, auch wenn dieses erheblich unter dem Fördertarif liegt. Der Beschwerdeführer hatte auch grundsätzlich nicht die Absicht, die Photovoltaikanlage nach 13 Jahren nicht mehr zu nutzen. Das BFG entschied deshalb das die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer mit 20 Jahren anzusetzen ist. Auch im Wartungserlass 2021 zu den ESt-Richtlinien wurde die Nutzungsdauer von PV-Anlagen eines Energieversorgungsunternehmens mit 20 Jahren festgelegt

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