Sachbezüge PKW – Anpassung der Lohnsteuerrichtlinien (RZ 174 und 744)
Mit der jüngsten Änderung der Lohnsteuerrichtlinien wurde in RZ 175 klargestellt, unter welchen Voraussetzungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kein Sachbezug anzusetzen ist. Dies betrifft insbesondere bestimmte Fahrzeugarten und Nutzungssituationen.
Kein Sachbezug bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Spezialfahrzeuge
Kein Sachbezug ist anzusetzen, wenn es sich um Spezialfahrzeuge handelt, die aufgrund ihrer Ausstattung eine private Nutzung praktisch ausschließen.
Beispiele:
- ÖAMTC- oder ARBÖ‑Einsatzfahrzeuge
- Montagefahrzeuge mit fest verbauten Einbauten (z. B. Werkbank, Regale, Werkzeugmodule)
Wichtig:
Ein Spezialfahrzeug liegt nur dann vor, wenn fest verbaute Einbauten vorhanden sind. Leicht entfernbare Einbauten reichen nicht aus.
Berufskraftfahrer
Ebenfalls kein Sachbezug ist anzusetzen, wenn Berufskraftfahrer ein Fahrzeug (PKW, Kombi oder Fiskal-LKW), das privat nicht verwendet werden darf, nach Dienstende mit nach Hause nehmen.
Ab 1. Jänner 2026: Fahrzeuge ohne überwiegende Personenbeförderung
Für Lohnzahlungszeiträume ab 1. Januar 2026 entfällt der Sachbezug für Fahrten Wohnung–Arbeitsstätte auch dann, wenn es sich um Fahrzeuge handelt, die:
- nicht zur überwiegenden Personenbeförderung gebaut sind, und
- nach der Rechtslage ab 1. Juli 2025 nicht der Normverbrauchsabgabe (NoVA) unterliegen würden.
Beispiele:
- Kastenwagen
- Pritschenwagen
Private Nutzung = Sachbezug nach allgemeinen Vorgaben
Werden Spezialfahrzeuge oder NoVA befreite Fahrzeuge trotzdem privat genutzt, ist unabhängig von ihrer Bauart und der Häufigkeit oder fallweisen Nutzung ein Sachbezug nach den allgemeinen Sachbezugsvorschriften anzusetzen.
Wirksames Privatnutzungsverbot
Ist die Privatnutzung ausdrücklich vom Arbeitgeber verboten, muss dieser auch für die Wirksamkeit dieses Verbots sorgen.
Geeignete Maßnahmen sind etwa:
- Verpflichtung zur ordnungsgemäßen, lückenlosen Führung eines Fahrtenbuchs
- Regelmäßige Kontrolle des Fahrtenbuchs durch den Arbeitgeber
Ein solches Vorgehen dient nicht nur der internen Nachvollziehbarkeit, sondern auch als wichtiger Nachweis im Rahmen einer Lohnabgabenprüfung.
Bedeutung für Lohnabgabenprüfungen
Im Zuge einer Lohnabgabenprüfung kann ein korrekt geführtes und kontrolliertes Fahrtenbuch maßgeblich dazu beitragen, erhebliche Nachforderungen zu vermeiden, insbesondere wenn ein Privatnutzungsverbot ausgesprochen wurde.
Für Fragen und Unterstützung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung – Ihre Ansprechpartner!