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5. Juli 2021

Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen

Philipp Feierabend, MSc

Die schwindelerregenden Kursentwicklungen bei Kryptowährungen führen dazu, dass immer mehr Privatpersonen ihr Glück am Kryptomarkt versuchen und entsprechend investieren. Um hier als Investor tätig zu werden gibt es auch einige Möglichkeiten. Die wohl einfachste Art wäre ein Investment in ein Krypto-Wertpapier (z.B. ETFs) bei einer in Österreich depotführenden Stelle. Diese hat bei einem entsprechenden Veräußerungsgewinn 27,5% Kapitalertragsteuer einzubehalten (=endbesteuert).

Wenn jedoch Kryptowährungen (z.B. Bitcoins) über entsprechende Krypto-Börsen/Wallets (Bitpanda) im Privatvermögen gehalten werden, kann es hier zu Spekulationsgewinnen mit entsprechender Steuerpflicht kommen. Durch den Verkauf muss grundsätzlich ein Gewinn erzielt werden und zwischen Kauf und Verkauf der Kryptowährung muss weniger als ein Jahr liegen. Es gibt hierbei eine Freigrenze von 440 Euro pro Jahr. Wird diese überschritten, so müssen die Gewinne in die Steuererklärung als sonstige Einkünfte (Spekulationsgewinne) aufgenommen werden. Die Besteuerung erfolgt dann – zusammen mit etwaigen anderen Einkünften – mit dem progressiven Einkommensteuertarif. Werden Krypto-Assets zinstragend veranlagt also an andere Marktteilnehmer verliehen, gilt, dass die daraus realisierten Wertänderungen (inkl. Zinsen) mit 27,5% zu versteuern sind. Führen im Privatvermögen gehaltene Kryptos hingegen zu Verlusten, so können diese nur mit Gewinnen aus anderen Spekulationsgeschäften innerhalb desselben Jahres verrechnet werden.

Für den Nachweis beim Finanzamt ist es erforderlich, dass die Transaktionen genau aufgezeichnet werden (Euro-Wert beim Kauf sowie bei der Veräußerung, Datum der Transaktion, etc.). Dies kann z.B. anhand von spezieller Software erfolgen.

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