Überblick über einige steuerliche Maßnahmen zur Budgetsanierung
Im aktuellen Beitrag geben wir Ihnen einen kompakten Überblick über steuerliche Maßnahmen, die vor allem der Budgetsanierung dienen. Einige dieser Punkte haben wir bereits in früheren Beiträgen detailliert behandelt. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Änderungen und Neuerungen, die seit 2025 gelten oder in den kommenden Jahren wirksam werden.
- Einerseits verlängert sich der Spitzensteuersatz von 55% für Einkommensteile über EUR 1 Mio
- Mit 01.04.2025 wurden einige Änderungen vorgenommen:
- Entfall des Nullsteuersatzes für PV Anlagen
- Einhebung der motorbezogenen Versicherungssteuer für e-Autos
- Erhöhung der Tabaksteuer
- Änderungen in der Bildungskarenz und Bildungsteilzeit (Entfall von AMS-Leistungen für Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeitgeld)
- Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten von 5.1% auf 6% ab 01.06.2025
- Aussetzung des letzten Drittels der Inflationsanpassung im Rahmen der kalten Progression für die Jahre 2026 bis 2029. Angepasst werden in diesen Jahren daher nur 2 Drittel.
- Der Kinderabsetzbetrag wird für die Jahre 2026 und 2027 nicht inflationär angepasst. Unverändert bleiben auch die Familienbeihilfe sowie der Mehrkindzuschlag und das Kinderbetreuungsgeld.
- Ebenso bleibt die Geringfügigkeitsgrenze in 2026 bei EUR 551,10. Zudem wird es zu Einschränkungen hinsichtlich des geringfügigen Zuverdienstes während des Bezuges von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe kommen (ab 01.01.2026 nur noch in Ausnahmefällen möglich).
- Grundlegende Neuerungen im Bereich der Grunderwerbsteuer für alle Vorgänge ab dem 01.07.2025. Dabei geht es u.a. um die Erweiterung der Steuertatbestände des Gesellschafterwechsels und der Anteilsvereinigung sowie der Absenkung der Beteiligungsschwelle von 95 % auf 75 %. Zudem gibt es grundlegende Neuerungen beim Share Deal und den Immobiliengesellschaften.
- Wirksam für Grundstücksveräußerungen ab dem 01.07.2025 wird auch ein Umwidmungszuschlag für Grund und Boden in Höhe von 30%, wenn die Umwidmung ab 01.01.2025 stattgefunden hat.
- Verpflichtende elektronische Zustellung seit September 2025
- Das Kilometergeld wird ab 01.07.2025 für Motorräder und Fahrräder von 0,5 EUR / km auf 0,25 EUR/km gesenkt.
- Die Mitarbeiterprämie bleibt für 2025 mit EUR 1.000 für 2025 steuerfrei. Lohnnebenkosten und Sozialversicherung fallen aber an. Allerdings ist kein Gruppenmerkmal für die Auszahlung erforderlich sondern lediglich betriebliche oder sachliche Gründe.
- Positiv festzuhalten ist:
- Dass es bereits ab 2025 zu einer Erhöhung der Basispauschalierung kommen wird. Dabei werden einerseits die Umsatzgrenzen von EUR 220.000 auf EUR 320.000 angehoben. Andererseits erhöhen sich aber auch die pauschalen Betriebsausgaben von 12 % auf 13,5 %. Auch für 2026 wird es noch einmal zu einer Erhöhung der Umsatzgrenzen und Betriebsausgabenpauschale kommen: EUR 420.000 und Betriebsausgabenpauschale auf 15 %.
- Dass es ab 2026 zu einer Erhöhung des Pendlereuros von EUR 2 auf EUR 6 pro Kilometer einfacher Fahrtstrecke kommen wird.
- Dass sich der Investitionsfreibetrag zeitlich befristet erhöht (siehe dazu extra Beitrag)
Die vergangenen Jahre haben das Bundesbudget stark gefordert: Die Covid-19-Pandemie, der Krieg in der Ukraine, die Energiekrise sowie die anhaltende Rezession und der demografische Wandel haben tiefe Spuren in den öffentlichen Finanzen hinterlassen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, hat die Regierung ein umfassendes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Ob es den gewünschten Effekt in angemessener Zeit erfüllt, bleibt abzuwarten.
Für Fragen und Unterstützung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung – Ihre Ansprechpartner!