Wann ist man als Unternehmen prüfungspflichtig?
Gesetzlich zur Prüfung des Jahresabschluss verpflichtet sind:
- Aktiengesellschaften
- mittelgroße bis große Gesellschaften mit beschränkter Haftung (kleine Gesellschaften nur, wenn sie auf Grund gesetzlicher Vorschriften einen Aufsichtsrat haben müssen)
- Personengesellschaften, bei denen der unbeschränkt haftende Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft ist (wenn die unbeschränkt haftende Kapitalgesellschaft eine AG ist oder die Personengesellschaft anhand der Größenkriterien des UGB als mittelgroße oder große Gesellschaft einzustufen ist)
- große Vereine und
- Privatstiftungen
Wann wird eine GmbH als Kleinst-, Klein-, Mittelgroß- oder Großkapitalgesellschaft bezeichnet?
Wenn zwei der drei Merkmale überschritten werden, fällt die Gesellschaft in die nächste Kategorie.
Kleinstkapitalgesellschaft
- € 350.000 Bilanzsumme
- € 700.000 Umsatzerlöse
10 durchschnittlich während eines Geschäftsjahrs beschäftigte Arbeitnehmer
Kleine Kapitalgesellschaften
- € 5 Millionen Bilanzsumme
- € 10 Millionen Umsatzerlöse
in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag im Jahresdurchschnitt 50 Arbeitnehmer
Mittelgroße Kapitalgesellschaften
- € 20 Millionen Bilanzsumme
- € 40 Millionen Umsatzerlöse
in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag im Jahresdurchschnitt 250 Arbeitnehmer
Große Kapitalgesellschaften sind alle Gesellschaften, die mindestens zwei der drei Merkmale für mittelgroße Unternehmen überschreiten. Immer als „große Kapitalgesellschaften“ (unabhängig von den Schwellenwerten) gelten Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Unternehmen von öffentlichem Interesse, wie z. B. börsennotierte Gesellschaften.
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