Voraussichtliche Werte für das Existenzminimum 2026
Die politische Einigung zur Pensionsanpassung für das Jahr 2026 sieht eine Erhöhung um 2,7 % vor. Dies entspricht einem Anpassungsfaktor von 1,027. Ausgenommen davon sind bestimmte höhere Pensionen, für die betragliche Deckelungen gelten.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 steigt damit die Mindestpension (Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Personen) von derzeit € 1.273,99 auf € 1.308,39.
Da das Existenzminimum direkt von der Mindestpension abgeleitet wird, ergeben sich daraus folgende voraussichtliche Werte für die Lohnpfändung ab 2026:
| Kategorie | Monatlich | Wöchentlich | Täglich |
| Allgemeiner Grundbetrag | € 1.308,00 | € 305,00 | € 43,00 |
| Erhöhter allgemeiner Grundbetrag | € 1.526,00 | € 356,00 | € 50,00 |
| Unterhaltsgrundbetrag | € 261,00 | € 61,00 | € 8,00 |
| Höchstberechnungsgrundlage | € 5.220,00 | € 1.220,00 | € 174,00 |
Zusätzlich gelten folgende Werte für das absolute Geldexistenzminimum:
| Pfändungsart | Monatlich | Wöchentlich | Täglich |
| Normale Pfändung | € 654,00 | € 152,50 | € 21,50 |
| Unterhaltspfändung | € 490,50 | € 114,38 | € 16,13 |
Die offizielle Bestätigung dieser Werte durch das Justizministerium steht noch aus und wird voraussichtlich in den kommenden Wochen erfolgen. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre ist jedoch davon auszugehen, dass die nun veröffentlichten voraussichtlichen Werte auch den endgültigen Zahlen entsprechen werden.
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