Herabsetzung der ESt- und KöSt-Vorauszahlungen – kth – Die Steuerberater & Wirtschaftsprüfer

27. September 2023

Herabsetzung der ESt- und KöSt-Vorauszahlungen

kth Kärntner Treuhand GmbH

Herabsetzung der ESt- und KöSt-Vorauszahlungen 2023

Sollten die aktuell festgesetzten Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen für das laufende Jahr überhöht sein (lt geltendem VZ-Bescheid 2023), so besteht gemäß § 45 Abs 3 EStG nur noch bis Ende September die Möglichkeit, bei Ihrem zuständigen Finanzamt einen Herabsetzungsantrag einzubringen. Die Begründung muss klar sein und sollte eine Prognoserechnung des voraussichtlichen steuerpflichtigen Einkommens enthalten. Im Fall eines abgelaufenen Wirtschaftsjahres 2022/2023 muss die Steuerrechnung natürlich auf aktuellen IST-Zahlen basieren. Um eine Nachzahlung im Zuge der Veranlagung 2023 zu vermeiden, sollte die Plansteuerrechnung möglichst realistisch sein.

Für Körperschaftsteuerliche Unternehmensgruppen ist der KöSt-Herabsetzungsantrag vom Gruppenträger als Steuersubjekt gegenüber dem Finanzamt zu stellen, wobei in die Plansteuerrechnung natürlich sämtliche Gruppenmitglieder einzubeziehen sind.

Im Falle von überschüssiger Liquidität wäre demgegenüber zu überlegen, auf eine Herabsetzung der lfd VZ zu verzichten bzw überhöhte ESt- bzw KöSt-VZ in Kauf zu nehmen, zumal die aus der späteren Veranlagung resultierenden Steuerguthaben aktuell (Stand 9/2023) mit 5,88 % pa verzinst werden, was angesichts der aktuellen Zinslandschaft durchaus attraktiv erscheint. Erträge und Aufwendungen aus Anspruchszinsen sind zudem weder Betriebseinnahmen noch – ausgaben und damit steuerfrei.

 

Herabsetzung der SV-Beiträge von Selbstständigen

Analog zu den Ertragsteueranpassungen können auch die lfd SV-Beiträge von Selbständigen herabgesetzt (bzw auch – gewinnmindernd – erhöht) werden, was grundsätzlich bis Jahresende möglich ist (jedoch ein diesbezüglicher Antrag an die SVS bis Mitte Oktober zweckmäßig erscheint, um die Beiträge noch in der letzten Vorschreibung per 30.11.2023 unterzubringen.

Für Fragen und Unterstützung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung  – Ihre Ansprechpartner!

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