Private Nutzung von Firmenfahrzeugen
Private Nutzung von Firmenfahrzeugen
Private PKW-Nutzung des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers: Es wurde schon seit 2018 klargestellt, dass die private Nutzung wahlweise entweder nach der auch für Dienstnehmer geltenden Sachbezugsverordnung zu bewerten ist oder anhand der auf die private Nutzung entfallenden von der Kapitalgesellschaft getragenen Aufwendungen. In diesem Fall sind die Privatkilometer nachzuweisen. Nachdem der KFZ-Sachbezugswert monatlich bis zu € 960 erreichen kann, ist im Regelfall die Führung eines Fahrtenbuches dringend zu empfehlen!
TIPP: Die Erfahrung aus der Prüfungspraxis zeigt, dass de facto nur mehr ein ordentliches und vollständiges Fahrtenbuch als Nachweis für die sachgerechte Abgrenzung von Privatnutzungen anerkannt wird.
Für Fragen und Unterstützung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung – Ihre Ansprechpartner!
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