Private Photovoltaikanlagen – kth – Die Steuerberater & Wirtschaftsprüfer

23. Februar 2024

Private Photovoltaikanlagen

Mag. Roland Kocara

Umsatzsteuerliche Begünstigung für private Photovoltaikanalgen – Nullsteuersatz ab 1.1.2024

Ab 1.1.2024 soll die Umsatzsteuer für Privatpersonen beim Kauf einer Photovoltaikanlage auf Null gesetzt werden, nach dem Motto: „Null Umsatzsteuer – Null Bürokratie“.

Die Senkung der Umsatzsteuer auf 0 % soll mit Beginn des Jahres in Kraft treten und für PV-Anlagen mit einer Leistung bis 35 kW (Kilowatt) gelten. Sowohl die Komponenten als auch die Montage profitieren von dieser Senkung. Diese Maßnahme soll die Bundesförderung ersetzen und ist auf zwei Jahre befristet.

Das Ziel: Den PV-Ausbau erheblich steigern, indem bürokratische Hürden beseitigt werden.

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