Öffi-Ticket/Klimaticket
Das Öffi-Ticket kann vom Arbeitgeber steuerfrei übernommen werden!
Seit 1.7.2021 kann ein Arbeitgeber auch die Kosten für eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für ein Massenbeförderungsmittel für seine Arbeitnehmer steuerfrei übernehmen, sofern dieses Ticket zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig ist.
Die Begünstigung setzt voraus, dass die Tickets für Fahrten innerhalb eines längeren Zeitraums gelten. Einzelfahrscheine oder Tageskarten sind daher nicht begünstigt. Das neue „Klimaticket“ ist beispielsweise von der Begünstigung umfasst, sofern der Wohn- oder Arbeitsort im Inland liegt.
Die Reichweite des neuen „Öffi-Tickets“ ist somit wesentlich weiter, denn bisher waren nur Streckenkarten, die ausschließlich für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und retour benutzt werden konnten, steuerfrei (wobei es schon bisher eine Ausnahme gab, wenn vom Träger des öffentlichen Verkehrsmittels keine Streckenkarte angeboten wurde, z.B. in Wien).
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