Offenlegung Firmenbuch – kth – Die Steuerberater & Wirtschaftsprüfer

21. September 2023

Offenlegung Firmenbuch

kth Kärntner Treuhand GmbH

Offenlegung Firmenbuch | Einreichung von Jahresabschlüssen beim Firmenbuch

Der 30. September ist einer der wichtigsten Termine des Finanz- und Steuerjahres. Ganz besonders ist nun wieder zu beachten, dass die Fristen, welche im Rahmen der Covid-19 Sondergesetzgebung in Kraft getreten sind, nicht mehr gelten.
Somit wurde auch die Offenlegung der Jahresabschlüsse beim Firmenbuchgericht, welche mehrmals auf 12 Monate erstreckt wurde, wieder auf die ursprünglichen 9 Monate gesetzt. Das bedeutet also, dass aufgrund der maßgeblichen Neunmonatsfrist alle Konzern- und Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag 31.12.2022 bis spätestens 30.09.2023 beim Firmenbuchgericht eingelangt sein.

Sanktionen bei verspäteter Offenlegung

Das zuständige Firmenbuchgericht hat insbesondere auch die fristgerechte Offenlegung zu prüfen (§ 282 UGB). Wird die Neunmonatsfrist versäumt, so verhängt das Gericht Zwangsstrafen in Höhe von mindestens 700 EUR bis zu 3.600 EUR , und zwar gegenüber der Gesellschaft als auch gegenüber den gesetzlichen Vertretern (Geldstrafe für jedes einzelne Geschäftsführungsmitglied + Gesellschaft). Die Zwangsstrafe ist wiederholt zu verhängen, wenn die Offenlegungspflichten nach weiteren zwei Monaten immer noch nicht erfüllt sind.

 

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