Senkung des Körperschaftsteuertarifs – kth – Die Steuerberater & Wirtschaftsprüfer

23. Februar 2023

Senkung des Körperschaftsteuertarifs

Mag. Konstanze Ranacher, MSc

Weiters erfolgt in der Körperschaftsteuer heuer eine Senkung im Tarif von 25 % auf 24 %. Ab dem Folgejahr 2024 kann dann mit einem Körperschaftsteuertarif von 23% gerechnet werden. Folgewirkungen ergeben sich daraus auch für die KESt und die ImmoEst von Körperschaften. Bei abweichenden Wirtschaftsjahren erfolgt für 2022 und 2023 bzw für 2023 und 2024 eine getrennte Erfassung nach Einkommensteilen jeweils aus dem Kalenderjahr 2022 bzw. 2023 und 2024: für Einkommensteile aus 2022 wird der 25 % KöSt-Satz berechnet, für Einkommensteile aus dem Kalenderjahr 2023 der 24 % KöSt-Satz bzw. für Einkommensteile aus dem Kalenderjahr 2024 der 23 % KöSt-Satz.

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