Steuerfreie Teuerungsprämie – auch für 2023 möglich
Auch für das Kalenderjahr 2023 steht die steuerfreie Teuerungsprämie weiterhin zu. Daher sind Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber teuerungsbedingt zusätzlich gewährt, bis zu 2.000 Euro pro Jahr steuerfrei und zusätzlich bis zu 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei, wenn die Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift (zB Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, Einzelvereinbarung mit allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern) erfolgt. Für den Mitarbeiter gilt die Betragsgrenze von EUR 3.000 p.a. ebenso, demnach sind die Prämien nur bis zu EUR 3.000 steuerfrei. Wird der Betrag (zB durch die Auszahlung von mehreren Dienstgebern) überschritten, kommt es zu einer Pflichtveranlagung.
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