Steuerliche Aspekte des E-Bikes – kth – Die Steuerberater & Wirtschaftsprüfer

21. September 2023

Steuerliche Aspekte des E-Bikes

Mag. Konstanze Ranacher, MSc

Um auch mit den E-Bikes steuerliche Anreize für umweltschonende Mobilität zu schaffen, gibt es sowohl im Ertragsteuerrecht als auch im Umsatzsteuerrecht einige Erleichterungen und Ausnahmebestimmungen. Beispielsweise wurde aus Gründen der Ökologisierung die Verordnungsermächtigung durch das StRefG 2020 betreffend Befreiungen vom Ansatz eines Sachbezuges auf Krafträder und Fahrräder erweitert. Insofern fällt daher weder für das E-Bike noch für das normale Fahrrad ein Sachbezug an.
Eine entsprechende Luxustangente, wie wir die Regelung iSd § 20 EstG für PKWs kennen, gibt es für Fahrräder und E-Bikes nicht. Insofern ist keine steuerliche Angemessenheitsprüfung vorzunehmen.

Wird das E-Bike bei Vorliegen der Voraussetzungen dem Betriebsvermögen zugeordnet, so kann neben einer linearen Abschreibung, die bei Überschreiten der GWG Grenze üblicherweise auf 5 Jahre gerechnet wird, auch eine degressive Abschreibung angesetzt werden.
Zudem steht der Investitionsfreibetrag iSd § 11 EstG idF ÖkoStRefG 2022 auch für das E-Bike in Höhe von 15% zu.
Nutzt ein Dienstnehmer ein E-Bike zur Bewältigung der Strecke Wohnung-Arbeitsstätte, so steht ihm dennoch das Pendlerpauschale in voller Höhe zu.
Zudem ist grundsätzlich ein Vorsteuerabzug bei Anschaffung von E-Bikes im Rahmen des Unternehmens möglich.

Insofern stellt die Anschaffung und zur Verfügung Stellung von E-Bikes im Rahmen eines Unternehmens eine gute Möglichkeit dar, Ökologisierung und Steueroptimierung ideal umsetzen zu können.

Für Fragen und Unterstützung stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung  – Ihre Ansprechpartner!

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