Verlängerung Ausfallsbonus – kth – Die Steuerberater & Wirtschaftsprüfer

1. August 2021

Verlängerung Ausfallsbonus

Markus Fritzer

Das Förderinstrument des Ausfallsbonus, welches ursprünglich mit Ende Juni 2021 ausgelaufen wäre, wurde um weitere drei Monate verlängert (Ausfallsbonus II) und ist somit auch für die Monate Juli, August und September beantragbar.

Unternehmen, welche die bekannten Fördervoraussetzungen, wie Sitz und/oder Betriebsstätte in Österreich, erfüllen, können ab dem 16. August 2021 den Ausfallsbonus II für Juli 2021 beantragen. Nunmehr besteht der Ausfallsbonus lediglich aus dem „Umsatzbonus“, ein Vorschuss auf den FKZ 800.000 ist nicht mehr möglich. Weiters muss das Unternehmen aufgrund seiner operativen Tätigkeit einen Umsatzeinbruch von mind. 50% (zur Vergleichsperiode 2019) vorweisen, um antragsberechtigt zu sein.

Die Verlängerung der Betrachtungszeiträume betrifft die Monate Juli, August und September 2021. Beantragt werden können die Zeiträume ab dem 16. des auf den Betrachtungszeitraum folgenden Kalendermonat bis zum 15. des auf den Betrachtungszeitraum viertfolgenden Kalendermonat. (Beispiel: Juli kann ab dem 16. August 2021 bis zum 15. November 2021 beantragt werden)

Der Bonus ist mit 80.000 Euro pro Monat gedeckelt, wobei die in diesem Monat beantrage Kurzarbeitsbeihilfe und der zu erwartende Zuschuss durch den Ausfallsbonus in Summe den Vergleichsumsatz nicht übersteigen darf. Eine wesentliche Neuerung beim Ausfallsbonus II ist, dass die Ersatzrate branchenspezifisch gestaffelt ist und es nun auch beim Ausfallsbonus II eine Pflicht zur Anpassung von Entnahmen und Ausschüttungen gibt.

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