Whistleblowing - Hinweisgeber:innenschutzgesetz – kth – Die Steuerberater & Wirtschaftsprüfer

22. Dezember 2023

Whistleblowing – Hinweisgeber:innenschutzgesetz

Mag. Roland Kocara

Hinweisgeber:innenschutzgesetz – Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie

Mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeber:innenschutzgesetzes (HSchG) am 25.2.2023 wurde die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgeber:innen vom österreichischen Gesetzgeber in nationales Recht umgesetzt.

Inwiefern besteht nun Handlungsbedarf für Ihre Organisation?

  • Das Gesetz verlangt die Einrichtung von internen Meldekanälen für Hinweisgeber:innen und verpflichtet grundsätzlich die folgenden Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Sektors:
    • Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Sektors ab 50 Arbeitnehmer:innen bzw. Bediensteten
    • Juristische Personen, die in sensiblen Bereichen tätig sind (z.B. Finanzdienstleistungen und -produkte) – unabhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer:innen bzw. Bediensteten
  •  Für die Einrichtung der internen Meldestellen gelten die folgenden Umsetzungsfristen:
    • Die Umsetzung für juristische Personen ab 250 Arbeitnehmer:innen bzw. Bedienstete musste bis 25.8.2023 erfolgen
    • Die Umsetzung für juristische Personen unter 250 Arbeitnehmer:innen bzw. Bediensteten muss bis 17.12.2023 erfolgen

TIPP: Für die Umsetzung der Richtlinie und für die technische Umsetzung gibt es mittlerweile eine Reihe von professionellen Anbietern!

Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung interner Meldekanäle, damit Hinweisgeber vertraulich an diese (Verdachtsmomente über) Verstöße melden können. Diese Hinweisgeber werden durch das HSchG besonders geschützt. Eine Checkliste zum Geltungsbereich und zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems finden Sie auf der Website der WKO: HinweisgeberInnenschutzgesetz – Checkliste zur Errichtung eines internen Hinweisgebersystems

 

Für Fragen und Unterstützung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung  – Ihre Ansprechpartner!

Zurück zur Übersicht